Lübecker Frauen-Ruder-Gesellschaft von 1907 e.V.
Lübecker Ruder-Gesellschaft von 1885 e.V.

Verleih von LRG / LFRG Wanderbooten, Stand 01.01.2009

Benutzungebedingungen:

  • LRG- und LFRG-Boote werden nur an Rudervereine ausgeliehen, die Mitglied des DRV sind.
  • Es ist eine verantwortliche Person zu benennen, die auch an der Wanderfahrt teilnehmen muß.
  • Die Fahrt muß im LRG / LFRG Fahrtenbuch mit dem Vermerk "Gäste" eingetragen werden. Die Eintragung gilt als Übernahmeprotokoll.
  • Mängel am Material sind zu vermerken.
  • Die Boote sind nicht versichert.
  • Im Falle eines Schadens haftet der Ausleiher (Verein).
  • Reparaturen, Transporte und die Beschaffung fehlender Teile werden von der LRG / LFRG veranlasst und dem Ausleiher (Verein) in Rechnung gestellt.
  • Es gilt kameradschaftliche Gepflogenheit.

Benutzungegebühren:

1. Tagesmiete (1 Tag)

 Vierer
 Zweier

 25,00 €
 15,00 €

2. Wochenendfahrten (2 Tage)

 Vierer
 Zweier

 45, 00 €
 26,00 €

3. Verlängertes Wochenende (max. 4 Tage)

 Vierer
 Zweier

 55,00 €
 35,00 €

4. Mehr als 4 Tage
    siehe 3. plus … für jeden weiteren
    Nutzungstag

 Vierer
 Zweier

 7,50 €
 4,50 €

 

Übernachtungen im Wanderrurderraum

6,50 € pro Person und Tag

Lübecker Frauen-Ruder-Gesellschaft von 1907 e.V.                   Lübecker Ruder-Gesellschaft von 1885 e.V.
           - Vorsitzende -                                                                       - Vorsitzender -