Lübecker Frauen-Ruder-Gesellschaft von 1907 e.V.
Lübecker Ruder-Gesellschaft von 1885 e.V.
Verleih von LRG / LFRG Wanderbooten, Stand 01.01.2009
Benutzungebedingungen:
- LRG- und LFRG-Boote werden nur an Rudervereine ausgeliehen, die Mitglied des DRV sind.
- Es ist eine verantwortliche Person zu benennen, die auch an der Wanderfahrt teilnehmen muß.
- Die Fahrt muß im LRG / LFRG Fahrtenbuch mit dem Vermerk "Gäste" eingetragen werden. Die Eintragung gilt als Übernahmeprotokoll.
- Mängel am Material sind zu vermerken.
- Die Boote sind nicht versichert.
- Im Falle eines Schadens haftet der Ausleiher (Verein).
- Reparaturen, Transporte und die Beschaffung fehlender Teile werden von der LRG / LFRG veranlasst und dem Ausleiher (Verein) in Rechnung gestellt.
- Es gilt kameradschaftliche Gepflogenheit.
Benutzungegebühren:
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1. Tagesmiete (1 Tag) |
Vierer |
25,00 € |
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2. Wochenendfahrten (2 Tage) |
Vierer |
45, 00 € |
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3. Verlängertes Wochenende (max. 4 Tage) |
Vierer |
55,00 € |
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4. Mehr als 4 Tage |
Vierer |
7,50 € |
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Übernachtungen im Wanderrurderraum |
6,50 € pro Person und Tag |
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Lübecker Frauen-Ruder-Gesellschaft von 1907 e.V. Lübecker Ruder-Gesellschaft von 1885 e.V.
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